Creative Service
Florian Drummer
Herzbergstr. 22-26
10365 Berlin

1. Allgemeines

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-, Konstruktions-, Montagearbeiten und Programmzusammenstellungen) und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung.

b) Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere, wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.

d) Unser Konzept, die Idee, die Dekoration, die Auswahl der Künstler und Moderatoren sowie deren Darbietungen unterliegen völlig der künstlerischen Gestaltungsfreiheit.

2. Preise, Termine, Teillieferungen

a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen Preise ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaigen Montagekosten.

b) Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für uns unverbindlich.
Im Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu setzen.

c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistung vor. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.

d) Treten bei der Veranstaltung erhebliche Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung auf, so ist die Firma Creative Service Florian Drummer berechtigt, aufwandsabhängige Preiserhöhungen vorzunehmen. Jedenfalls bei erheblichen Preiserhöhungen (mehr als 20%) wird zudem die verantwortliche Person (vgl. Punkt 4.a) hiervon in Kenntnis gesetzt.

3. Versand, Verpackung, Versicherung

a) Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackungen. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen grundsätzlich auf den Kunden über. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn wir die Auswahl des Transportmittels und Transportunternehmens übernehmen oder wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.

b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen geltend zu machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber erkennt an, dass er die Voraussetzungen für einen einwandfreien Aufbau zu gewährleisten hat. Insbesondere trägt er die Verantwortung für den rechtzeitigen Beginn des Aufbaus bzw. das rechtzeitige Ende des Aufbaus der vorangegangenen Gewerke. Der Veranstalter stellt hierzu eine/n verantwortliche Person mit Entscheidungsbefugnis im technisch-organisatorischen Bereich als Ansprechpartner für das Gesamtprojekt. Der Auftraggeber hat von Aufbaubeginn bis Abbauende ausreichend Parkraum in unmittelbarer Veranstaltungsnähe für Lieferfahrzeuge zu stellen.

b) Ferner hat der Auftraggeber vom Eintreffen bis zum Verladen der Anlage nach der Veranstaltung für die Sicherheit unserer Anlagen etc. zu sorgen (Diebstahl, Beschädigung, Wettereinflüsse, etc. ). Er haftet für sämtliche Schäden in voller Höhe.

Der Auftraggeber ist im Übrigen für die Betriebssicherheit seiner Anlagen allein verantwortlich. Er haftet bei Ausfällen oder fehlerhafter Funktion für sämtliche, an unseren Sachen und an unseren Mitarbeitern entstehende Schäden in voller Höhe. Einem diesbezüglichen Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung wird ausdrücklich widersprochen.

c) Der Auftraggeber hat im Übrigen für ausreichende Verpflegung unserer Techniker / Mitarbeiter / Künstler Sorge zu tragen. Er hat eine warme Mahlzeit / Tag und vor allem ausreichend Getränke (Mineralwasser) zur Verfügung zu stellen, wenn die Tätigkeiten länger als acht Stunden andauern . Dies gilt von Aufbaubeginn bis zum Abbauende.

5. Rechnungsstellung, Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

b) Kommt der Kunde mit einer Ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von (mindestens 5 %, maximal den Kontokorrentzins) … % über dem jeweiligen Basiszinssatzes zu berechnen.

c)    Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht gestattet. Die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegenüber unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen statthaft und sollen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

d)    Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

6. Gewährleistung, Schadensersatz, Höhere Gewalt

a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen – insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen.

b) Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns zunächst vor, die Ware umzutauschen, sie zurückzunehmen und/oder dem Kunden einen Preisnachlass einzuräumen und / oder die Ware oder Leistungen nachzubessern. Erweist sich  diese Mängelbeseitigung als erfolglos, werden wir dem Kunden jedenfalls das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Wird im Falle der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden Gegenstandes erforderlich oder treten Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu tragen.

c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei ein von uns zu vertretender Mangel der Ware oder Leistung nicht, hat der Kunde die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

d) Eine Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen, oder vornehmen lassen, so entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistungspflicht unsererseits. Dies gilt insbesondere auch bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch bzw. bei fehlerhafter Bedienung.

e) Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich Ziffer 5g ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

f) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind der Höhe nach auf den Kaufpreis oder die Vergütung des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung oder Leistung beschränkt.

g) Bei den übrigen von uns grob fahrlässig verursachten Schäden begrenzen wir unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden, ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit .

h) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, so lange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.

b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesem Fällen als Verwahrer.

c) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

f) Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6e an uns abgetretene Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

g) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Audio-visuelle Programme  und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien

a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns gefertigten, überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audio-visuellen Programme, Tonbandaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstige Werke von irgendwelchen Dritter.
Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns gelten gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

b) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt audio-visuelle  Produkte des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, werblich zu verwenden und / oder öffentlich aufzuführen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

a) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Kunden ist Berlin.

b) Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit ist Berlin. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10. Google Analytics

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